Auktionsbedingungen Buchauktion
 
  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig aufgrund der Aufträge der Einlieferer. Sie wird auf Kommissionsbasis im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt, ausgenommen ist hiervon die Eigenware.
     
  2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Bezahlung in bar , per EC-Karte oder Banküberweisung .
     
  3. Der Ausruf erfolgt zum Aufrufpreis, der zwischen Einlieferer und Versteigerer festgelegt wird. Gesteigert wird um jeweils 5 bis 10 Prozent. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Kann eine Meinungsverschiedenheit über einen Zuschlag nicht sofort geklärt werden, wird die Nummer neu ausgeboten.
     
  4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen, zurückzuziehen und den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Er ist berechtigt, schriftliche und mündliche Gebote ohne Begründung zurückzuweisen.
     
  5. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von: 18,49 % zzgl. Mehrwertsteuer auf das Aufgeld = 22 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung).
     
  6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Kommissionäre haften diesbezüglich für ihre Auftraggeber. Das Eigentum an dem ersteigerten Gut geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Ersteigerer über.
     
  7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt.
    Der Versand ersteigerter Artikel ist in der Regel bei Fernbietern möglich, geht aber zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet.
    Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat.
     
  8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen sind mit der notwendigen Sorgfalt vorgenommen, bedeuten jedoch keine Garantie im Rechtssinne. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen.
     
  9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden.
     
  10. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Ralf Waschkau spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für Aufträge, die weniger als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber.
     
  11. Erfüllungsort ist Koserow. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Wolgast . Es wird ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung gebracht.
     
  12. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.