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Auktionsbedingungen
Buchauktion
- Die
Versteigerung
erfolgt
freiwillig
aufgrund
der
Aufträge
der
Einlieferer.
Sie
wird
auf
Kommissionsbasis
im
eigenen
Namen
für
fremde
Rechnung
durchgeführt,
ausgenommen
ist
hiervon
die
Eigenware.
- Die
Versteigerung
erfolgt
gegen
sofortige
Bezahlung
in
bar
,
per
EC-Karte
oder
Banküberweisung
.
- Der
Ausruf
erfolgt
zum
Aufrufpreis,
der
zwischen
Einlieferer
und
Versteigerer
festgelegt
wird.
Gesteigert
wird
um
jeweils
5
bis
10
Prozent.
Das
höchste
Gebot
erhält
den
Zuschlag,
wenn
nach
dreimaligem
Aufruf
kein
Übergebot
abgegeben
wird.
Kann
eine
Meinungsverschiedenheit
über
einen
Zuschlag
nicht
sofort
geklärt
werden,
wird
die
Nummer
neu
ausgeboten.
- Der
Versteigerer
behält
sich
das
Recht
vor,
Nummern
außerhalb
der
Reihenfolge
zu
versteigern,
zu
trennen,
zusammenzufassen,
zurückzuziehen
und
den
Zuschlag
unter
Vorbehalt
zu
erteilen.
Er
ist
berechtigt,
schriftliche
und
mündliche
Gebote
ohne
Begründung
zurückzuweisen.
- Auf
den
Zuschlagspreis
ist
ein
Aufgeld
von:
18,49
%
zzgl.
Mehrwertsteuer
auf
das
Aufgeld
= 22
% zu
entrichten,
in
dem
die
gesetzliche
Umsatzsteuer
ohne
separaten
Ausweis
enthalten
ist
(Differenzbesteuerung).
- Der
Zuschlag
verpflichtet
zur
Abnahme
und
Zahlung.
Kommissionäre
haften
diesbezüglich
für
ihre
Auftraggeber.
Das
Eigentum
an
dem
ersteigerten
Gut
geht
erst
mit
vollständiger
Bezahlung
auf
den Ersteigerer
über.
- Ersteigertes
Gut
wird
erst
nach
erfolgter
Bezahlung
ausgehändigt.
Der
Versand
ersteigerter
Artikel
ist
in
der
Regel
bei
Fernbietern
möglich,
geht
aber
zu
Lasten
und
auf
Gefahr
des
Käufers.
Aufbewahrung
und
Versand
erfolgen
auf
Rechnung
der
Käufer;
die
Kosten
für
Versand,
Verpackung
und
Versicherung
werden
mit
der
Gesamtrechnung
berechnet.
Bei
Zahlungsverzug
werden
Verzugszinsen
in
Höhe
von
mind.
5%
berechnet.
Im
Übrigen
kann
der
Versteigerer
bei
Zahlungsverzug
wahlweise
Erfüllung
des
Kaufvertrages
oder
nach
Fristsetzung
Schadensersatz
wegen
Nichterfüllung
verlangen.
Der
Schadensersatz
kann
in
diesem
Falle
auch
so
berechnet
werden,
daß
die
Sache
in
einer
neuen
Auktion
nochmals
angeboten
wird
und
der
säumige
Käufer
für
den
eventuellen
Mindererlös
gegenüber
der
vorangegangenen
Versteigerung
und
für
die
Kosten
der
erneuten
Versteigerung
einschließlich
der
Gebühren
des
Auktionshauses
aufzukommen
hat.
- Sämtliche
zur
Versteigerung
kommenden
Gegenstände
können
vor
der
Versteigerung
zu
den
angegebenen
Zeiten
besichtigt
und
geprüft
werden.
Die
Katalogbeschreibungen
sind
mit
der
notwendigen
Sorgfalt
vorgenommen,
bedeuten
jedoch
keine
Garantie
im
Rechtssinne.
Die
Sachen
sind
gebraucht;
ihr
Erhaltungszustand
ist,
sofern
nicht
anders
vermerkt,
gut
und
dem
Alter
entsprechend;
auf
Besitzvermerke
von
Vorbesitzern
wie
z.
B.
Namenszüge,
Exlibris
oder
Stempel
sowie
geringfügige
altersbedingte
Mängel
wird
nicht
in
jedem
Fall
hingewiesen.
- Nach
erfolgtem
Zuschlag
können
Zuschreibungen
und
Erhaltungszustände
nicht
beanstandet
werden.
- Schriftliche
Aufträge
übernimmt
die
Firma
Ralf Waschkau
spesenfrei
für
den
Auftraggeber.
Telefonische,
telegraphische
und
fernschriftliche
Aufträge
bedürfen
der
schriftlichen
Bestätigung.
Für
Aufträge,
die
weniger
als
24
Stunden
vor
dem
angesetzten
Auktionstermin
oder
während
der
Auktion
eingehen,
übernimmt
der
Versteigerer
keinerlei
Haftung.
Übermittlungsfehler
und
postalische
Verzögerungen
gehen
zu
Lasten
der
Auftraggeber.
- Erfüllungsort
ist
Koserow.
Gerichtsstand
für
Vollkaufleute,
juristische
Personen
des
öffentlichen
Rechts
oder
öffentlich-rechtliche
Sondervermögen
ist
Wolgast
. Es
wird
ausschließlich
deutsches
Recht
zur
Anwendung
gebracht.
- Sollte
eine
der
vorstehenden
Bestimmungen
ganz
oder
teilweise
unwirksam
sein,
so
bleibt
die
Gültigkeit
der
übrigen
davon
unberührt.
Mit
der
Abgabe
eines
mündlichen
oder
schriftlichen
Gebotes
bestätigt
der
Bieter,
die
Versteigerungsbedingungen
zur
Kenntnis
genommen
zu
haben
und
anzuerkennen.
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